Teilnahmebedingungen & Haftungsausschluss

§ 1 Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Sportveranstalter eichels: Event GmbH, Kleine Düwelstraße 21, 30171 Hannover -nachfolgend kurz: Veranstalter- und dem teilnehmenden Sportler -nachfolgend kurz: Sportler- aus der Teilnahme an der Sportveranstaltung unter dem Titel Steelman -nachfolgend kurz: Veranstaltung-.

§ 2 Anwendbare Regeln der Sportverbände

(1) Für die vertragsgegenständliche Veranstaltung im Sinne von § 1 und die Teilnahme des Sportlers daran gelten die Bestimmungen und Sportordnungen des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) in der jeweils am Veranstaltungstag gültigen Fassung.
(2) Der Sportler erklärt sich mit der Geltung der in § 2 Abs. 1 genannten Bestimmungen einverstanden. Sie können bei dem jeweiligen Verband angefordert oder auf den Internetseiten des Verbandes in der jeweils aktuellen Fassung eingesehen werden.

§ 3 Gesundheitliche Teilnahmevoraussetzungen
(1) Dem Teilnehmer ist bewusst, dass er an einer Survival-Run-Veranstaltung teilnimmt, die eine besondere Gefährdung der Gesundheit mit sich bringt. Ihm ist auch bewusst, dass insbesondere das Überwinden der installierten Hindernisse ein erhöhtes Verletzungsrisiko birgt.
(2) Der Sportler erklärt mit seiner Anmeldung, unter keinen gesundheitlichen Beschwerden zu leiden, die eine Teilnahme aus medizinischer Sicht als nicht empfehlenswert oder gesundheitsgefährdend erscheinen lassen. Die auf der Internetseite des Veranstalters befindlichen Gesundheitshinweise hat der Sportler zu beachten.
(3) Es liegt einzig im Verantwortungsbereich des Sportlers, unmittelbar vor Teilnahme an der Veranstaltung seinen Gesundheitszustand ärztlich und seinen Trainingszustand sportmedizinisch jeweils auf Tauglichkeit für eine Teilnahme an der Veranstaltung hin überprüfen zu lassen. Eine Teilnahme erfolgt auf eigenes gesundheitliches Risiko des Sportlers.

§ 4 Teilnahmeberechtigung
(1) Die Teilnahme setzt eine ordnungsgemäße Anmeldung des Sportlers laut Ausschreibung unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der dortig erforderlichen Angaben innerhalb der Anmeldefrist und vor Überschreiten der vom Veranstalter festgelegten Teilnehmerhöchstzahl voraus.
(2) Teilnahmeberechtigt ist jeder im Sinne von § 4 Ziff. 1 dieser Bedingungen ordnungsgemäß angemeldete Sportler, der am Veranstaltungstag das in der Ausschreibung genannte Mindestalter erreicht und bis zur laut Ausschreibung genannten Zahlungsfrist über eine der jeweilig ermöglichten Zahlungsmethoden das jeweilige vereinbarte Startgeld bezahlt hat.
(3) Teilnahmeberechtigung und Startnummer sind nicht auf Dritte übertragbar.

§ 5 Änderung und Ausfall der Veranstaltung, Rückerstattung der Meldegebühren
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Sportler.
(2) Die Rückerstattung der Meldegebühren kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist. Ist der Ausfall der Veranstaltung vom Veranstalter zu vertreten, findet nur eine teilweise, der Höhe nach Abzug des auf den Sportler entfallenden anteilig bereits von dem Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Sportler der Nachweis vorbehalten, dass dieser Aufwand geringer war.
(3) Tritt ein bereits angemeldeter Sportler nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes als Organisationsgebühr. Dies gilt auch bei einem berechtigten Rücktritt des Sportlers; in letzterem Fall bleibt dem Sportler jedoch der Nachweis vorbehalten, dass der auf den Sportler entfallene Organisationsaufwand für die Weitergabe seines Startplatzes geringer als das von ihm geleistete Startgeld gewesen wäre.

§ 6 Ausschluss von der Teilnahme oder aus der Wettkampfwertung
Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht vor, den Sportler in den Fällen von einer Veranstaltungsteilnahme auszuschließen oder aus der Wettkampfwertung herauszunehmen, in denen der Sportler –wenigstens fahrlässig unwahre Angaben zu seiner Person bei der Anmeldung zur Veranstaltung gemacht hatoder –mit oder bei der Teilnahme gegen eine der Bestimmungen der in § 2 dieser Teilnahmebedingungen genannten Sportverbände verstößt oder –einer Sperre seitens einer der in § 2 dieser Teilnahmebedingungen genannten Sportverbände unterliegt oder –dem Verdacht unterliegt, dass er nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen an der Veranstaltung teilnehmen wird (Doping) oder –den vom Veranstalter an den Sportler ausgegebenen Startnummerndruck oder einen auf diesem Startnummerndruck befindlichen Sponsorenaufdruck verändert oder unsichtbar macht und damit an der Veranstaltung teilnimmt oder –den Startnummerndruck nicht oder nicht an der in der Ausschreibung oder in einer der in § 2 dieser Teilnahmebedingungen genannten Sportordnungen vorgeschriebenen Stelle trägt und so an der Veranstaltung teilnimmt oder –mit Sportgeräten an der Veranstaltung teilnimmt, die nicht ausdrücklich laut Ausschreibung des Veranstalters zugelassen sind oder deren Verwendung bei der Teilnahme gegen eine der Bestimmungen der in § 2 dieser Teilnahmebedingungen genannten Sportverbände verstößt oder - den Anweisungen des Ordnungspersonals zuwiderhandelt und dadurch den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stört oder die eigene Sicherheit oder Gesundheit oder die anderer Sportler, des Ordnungspersonals oder von Besuchern gefährdet oder - den offiziell ausgewiesenen Streckenverlauf auf eigene Veranlassung verlässt.

 

§ 7 Zeitnahme
(1) Ist eine Zeitnahme laut Ausschreibung vorgesehen, so erfolgt diese vorbehaltlich dort anderslautender Vorgaben ausschließlich mittels ChampionChip des Anbieters Mika timing GmbH, Kürtener Straße 11b(Strundepark), 51465 Bergisch Gladbach.
Der Sportler hat die Möglichkeit, mit bereits vorherig erworbenemChampionChip eine Anmeldung unter Angabe der Chipnummer vorzunehmen oder bei seiner Anmeldung einen ChampionChip zu leihen oder zu kaufen.
(2) Im Falle des Leihvertrages über den ChampionChip sind die in der Ausschreibung beschriebene Vorgaben für die Rückgabe des ChampionChip zu beachten; versäumt der Sportler die Rückgabe des ChampionChip entsprechend der Vorgaben der Ausschreibung, so gilt der Chip als käuflich erworben.

§ 8 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Veranstalter haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, wenn dadurch eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder eine Garantie oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Der Veranstalter haftet auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Sportler regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet der Veranstalter jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden.
(2) In den vorgenannten Fällen der nur fahrlässigen, aber nicht grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten haftet der Veranstalter nur bis zur Höhe der vom Veranstalter hierfür unterhaltenen Haftpflichtversicherung.
(3) Der Veranstalter haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer als der in § 8 Ziff. 2 genannten Pflichten.
(4) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters sowie Dritte, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang zur Durchführung mit der Veranstaltung bedient.
(5) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände und Garderobe.

§ 9 Daten des Teilnehmers und Persönlichkeitsrechte
(1) Die bei Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung und Versorgung während und im Zusammenhang mit der Veranstaltung und zu Zwecken der Medienberichterstattung gem. Ziff. 2 sowie der gewerblichen Veräußerung von Veranstaltungsfotos gem. Ziff. 3, verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Sportler in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(2) Der Sportler wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Veranstaltung um eine Sportveranstaltung handelt, an der ein öffentliches Interesse besteht und erkennt es als üblich an, dass teilnehmerergebnislisten in Medien veröffentlicht werden. Der Sportler erklärt sich mit der Weitergabe Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen berichtenden Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste,etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.
(3) Der Sportler erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung von seiner Person aufgenommen Fotos, Filme und Interviews in sämtlichen Medien und auf sämtlichen Datenträgern ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet, vervielfältigt und veröffentlicht werden.
(4) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.
(5) Hinsichtlich der vorgenannten Daten stehen dem Sportler Auskunftsrechte, ggf. auch Berichtigungs-, Sperrungs-, Widerspruchs- und Löschungsrechte zu; diese sind schriftlich geltend zu machen an eichels: Event GmbH, Kleine Düwelstraße 21, 30171 Hannover

» Alle Informationen zum Datenschutz